Was bringt das dritte Gesetz zur Entbürokratisierung?
Steuernews-TV Januar 2020
Was bringt das dritte Gesetz zur Entbürokratisierung?
Welche Neuregelungen bringt das dritte Gesetz zur Entbürokratisierung? Was das dritte Entbürokratisierungsgesetz für die Kleinunternehmergrenze im Umsatzsteuerrecht, die Arbeitslohngrenze zur Lohnsteuerpauschalierung und das elektronische Meldeverfahren zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern bedeutet, sehen Sie in Steuernews-TV.
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Was bringt das dritte Gesetz zur Entbürokratisierung?
Bürokratieentlastungsgesetze gab es in den vergangenen Jahren bereits zwei. Mit dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz, welches am 8.11.2019 vom Bundesrat verabschiedet worden ist, will die Bundesregierung den Bürokratieabbau weiter vorantreiben. Das Ziel: „Schlanke und effiziente Gesetze“ sollen künftig den „Kernbestandteil der Mittelstandspolitik“ bilden.
Welche Schwerpunkte beinhaltet das dritte Bürokratieentlastungsgesetz? Unter anderem wird die Kleinunternehmergrenze im Umsatzsteuerrecht auf 22.000 Euro angehoben, um mehr Kleingewerbetreibende von quartalsmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Ausweisung der Umsatzsteuer in Rechnungen zu entlasten. Angehoben wird auch die Arbeitslohngrenze zur Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung. Darüber hinaus wird das bereits zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern bestehende elektronische Meldeverfahren für Abrufe elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erweitert.
Die geplanten Neuregelungen treten im Januar 2020 in Kraft.
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