Erstausbildungskosten sind keine Werbungskosten
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Der Steuergesetzgeber gestattet jedoch einen Sonderausgabenabzug. Jetzt mehr dazu in Steuernews-TV!
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